AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Bestellungen und den allgemeinen Waren und Produktverkauf des landwirtschaftlichen Betriebe

Alte Schule Landwirtschaft GmbH i.G. vertreten durch 

Carsten Ullrich
Waltersdorfer Str. 20b · 01825 Liebstadt · OT Waltersdorf · Deutschland
Tel.: 0177 402 16 80
Steuer-Nr.:

1. Anwendungsbereich:

1.1 Nachfolgende Liefer- und Leistungsbedingungen („AGB“) finden auf alle Geschäftsbeziehungen des Einzelunternehmens Alte Schule Landwirtschaft, d.h. alle Verträge, Lieferungen oder sonstige Leistungen, Anwendung. Für zukünftige Geschäftsbeziehungen gelten diese AGB auch dann als einbezogen, wenn nicht noch einmal ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde.

1.2 Abweichungen von diesen AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese Abweichungen Inhalt einer ausdrücklichen schriftlichen Individualvereinbarung zwischen der Alten Schule Waltersdorf (nachfolgend als „Lieferant“ bezeichnet) und dem Besteller geworden sind.

1.3 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird widersprochen. Sie gelten nur dann als vereinbart, wenn der Lieferant ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Soweit Erklärungen nach diesen Geschäftsbedingungen schriftlich zu erfolgen haben, wird dies auch durch die Textform gemäß § 126b BGB gewahrt.

2. Vertragsschluss, -inhalt/Preise:

2.1 Maßgeblich für den Inhalt und Umfang von Lieferungen und Leistungen ist die in Textform übermittelte Auftragsbestätigung durch den Lieferanten. Per Datenfernübertragung, EDV-Ausdruck oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigungen sind auch ohne Unterschrift gültig.  Bei Bestellungen über unseren Webseite www.Alteschule-Landwirtschaft.de  gelten zusätzlich die Regelungen der Ziffer 16 dieser AGB.

2.2 Bestellungen gegenüber unseren Handelsvertretern und unseren Einzelhandelspartnern bedürfen der Bestätigung in der vorgenannten Form.

2.3 Änderungen an dem ursprünglichen Angebot bzw. Auftragsbestätigung, die von dem Besteller mit dem Endkunden oder einem seiner Auftragnehmer vereinbart werden und zu Mehrkosten führen, wird der Lieferant gegenüber dem Besteller schriftlich in Form der änderten Auftragsbestätigung anzeigen. Widerspricht der Besteller nicht innerhalb von sieben Werktagen ab Zugang der geänderten Auftragsbestätigung, so gelten die in der geänderten Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungen und Leistungen als Vertragsinhalt.

2.4 Ebenso bedürfen Nebenabreden, Ergänzungen etc. zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung in der Form des

2.5 Alle Daten auf unserer Webseite, Kataloge und sonstiger Verkaufsunterlagen, Listen und Fotos, sowie die Gewichts- und Maßangaben sind sorgfältig erstellt, bei offensichtlichen Irrtümern bleiben nachträgliche Korrekturen vorbehalten.

2.6 Die Angaben in unseren Katalogen, Preislisten und sonstigen Verkaufsunterlagen gelten für alle unsere Erzeugnisse.

2.7 Grundlage der Preisberechnung bilden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten bzw. die Produktspezifischen Angebotspreise.

2.8 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung oder Leistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.9 Alle Produktpreise verstehen sich ab unserem Betrieb in Waltersdorf einschließlich handelsüblicher Verpackung.

3. Lieferfristen/Lieferverzug:

3.1 Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen und Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zuliefernden Spezifikationen, Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen

3.2  Fixgeschäfte (§ 376 HGB (1)) bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

3.3 Beruht die Nichteinhaltung von Liefer- oder Leistungsfristen auf höherer Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnlichen Ereignissen, z.B. Streik, Aussperrung etc., so verlängern sich die Fristen angemessen.

3.4  Eine solche angemessene Verlängerung der Liefer- oder Leistungsfristen tritt auch ein bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung des Lieferanten, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben.

3.5. Wird der Liefer- oder Leistungstermin bzw. die Liefer- oder Leistungsfrist seitens des Lieferanten nicht eingehalten, ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferanten schriftlich eine angemessene Nachlieferungsfrist zu setzen. Liefert bzw. leistet der Lieferant innerhalb der gesetzten Nachfrist schuldhaft nicht, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.6  Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen des Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz anstatt der Leistung verlangt und/oder auf der Lieferung/die Leistung besteht.

4. Lieferbedingungen:

4.1  Der Lieferant ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

4.2  Abweichungen hinsichtlich der Abmessungen, des Gewichts,  der Herstellung und des Umfangs der zu liefernden Ware sind innerhalb der handelsüblichen, produktspezifischen Toleranzgrenzen zulässig.

5. Gefahrübergang/Lieferung:

5.1 Die Lieferungen erfolgen innerhalb Europas über Namenhaften Expressversender, zu den auf der Webseite angegebenen und bei der Bestellung geltenden Lieferbedingungen und Preisen, an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.

5.2 Der Versand findet nur zu definierten Lieferterminen statt. Sobald der Termin der Schlachtung bzw. der Herstellung der Produkte feststeht, wird dem Kunden der Liefertermin per E-Mail mitgeteilt. In gegenseitiger Absprache können auch alternative Liefertermine vereinbart werden.

5.3 Grundsätzlich liefern wir bei kühlverpflichtenden Produkten unsere Erzeugnisse in dafür vorgesehenen Thermostrohboxen. Wir haften nur für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Höchsttemperatur, wenn der erste Zustellungsversuch an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift erfolgreich ist. Gekühlte Ware muss der Kunde an dem Tag entgegennehmen, der von uns in der Auftragsbestätigung definiert ist. Nimmt der Kunde die Ware nicht an- auch durch Abwesenheit, haften wir nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Ansprüche werden hiervon nicht berührt.  Der Versand erfolgt im Auftrag des Bestellers durch einen Frachtführer unserer Wahl.

6. Zahlungsbedingungen:

6.1 Es gelten die online angezeigten Preise und die Preise in der jeweiligen Auftragsbestätigung zum Zeitpunkt der Bestellung/Annahme.

6.2 Die Zahlung des Kaufpreises ist im Voraus fällig.

6.3 Das Gewicht der einzelnen Produkte kann aufgrund natürlicher Gewichtsschwankungen der Tiere, des Gemüses oder der Lebensmittel von dem angegebenen Gewicht abweichen. Die Tiere wachsen unter komplett natürlichen Bedingungen heran und unser Obst und Gemüse ist den natürlichen Witterungseinflüssen erlegen. Das jeweils daraus zu gewinnenden Produkte werden von uns und unseren Partnern grundsätzlich in 100%er Handarbeit hergestellt. Es kann unter Umständen zu Abweichungen führen. Wir sind stets bemüht, die deklarierten Gewichte des jeweiligen Produktes  einzuhalten.

6.4 Unabhängig von im Einzelfall gesondert vereinbarten Zahlungsvereinbarungen werden dem Lieferanten zustehende Forderungen sofort fällig, wenn in der Person des Bestellers Umstände eintreten, die ein Festhalten an getroffenen Zahlungsvereinbarungen nicht mehr zumutbar machen. Dieses ist der Fall bei begründeten Anzeichen für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers, insbesondere bei Einstellung der Zahlungen, Scheck- und Wechselprotesten oder Zahlungsverzug, wenn dadurch erkennbar wird, dass der Anspruch des Lieferanten auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird. In diesen Fällen ist der Lieferant darüber hinaus berechtigt, Erfüllung Zug um Zug oder die Bestellung weiterer Sicherheiten zu verlangen. Ferner ist der Lieferant berechtigt, eine angemessene Frist zu bestimmen, in welcher der Besteller Zug um Zug gegen die Leistung nach Wahl des Lieferanten die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Lieferant vom Vertrag zurücktreten.

6.5 Der Besteller stimmt dem elektronischen Rechnungsversand per E-Mail zu. Bei postalischer Übersendung der Rechnung – die auf Wunsch erfolgt – verpflichtet er sich zur Zahlung einer Pauschale i.H.v. 2,- EUR pro Rechnung.

7. Eigentumsvorbehalt:

7.1 Die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferanten gegenüber dem Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche Eigentum des Lieferanten.

7.2  Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung der Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtige

7.3 Eine Veräußerung im ordentlichen Geschäftsverkehr liegt nicht vor, wenn der Besteller entgegen Abs. 2 die Vorbehaltsware an einen Dritten verpfändet, sicherungsübereignet und/oder zum Gegenstand von Factoring und/oder Sale-Lease-Back Verfahren macht.

7.4 Im Fall der Be- und/oder Verarbeitung von Vorbehaltswaren erfolgt diese im Auftrag und für den Lieferanten als Hersteller im Sinne der §§ 950 ff. BGB. In diesem Fall steht dem Lieferanten an der durch Be- und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware entstandenen Sache (Mit-)Eigentum im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Be- und/oder Verarbeitung zu. Ebenso steht dem Lieferanten anteiliges Miteigentum an der neuen Sache zu, wenn neben den Vorbehaltswaren Waren Dritter mitverarbeitet werden. Veräußert der Besteller die von ihm neu hergestellte Sache weiter, so tritt er bereits jetzt den ihm zustehenden Anspruch aus der Veräußerung sicherungshalber in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab.

7.5 Bei Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Vorbehaltsware hat der Besteller den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen. Entstehen dem Besteller aus der Beschädigung oder Beeinträchtigung Ansprüche gegen Dritte, so tritt er diese Ansprüche bereits jetzt sicherungshalber an den Lieferanten ab.

8. Entgegennahme der Ware und Leistungen:

8.1  Der Besteller hat dem Lieferanten in angemessener Frist vor Lieferung der Ware bzw. der Ausführung der Leistungen verbindlich eine oder mehrere Person(en) namentlich zu benennen, die zur Entgegennahme der Lieferung bzw. der Leistungen und Unterzeichnung des Lieferscheins bzw. des Stunden- und Aufwandsnachweises bevollmächtigt ist bzw. sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn an einen anderen Ort als den Sitz des Bestellers geliefert werden soll.

8.2  Ist keine der von dem Besteller genannten bevollmächtigten Personen zum vereinbarten Liefertermin an dem vereinbarten Ort der Lieferung anwesend oder zur Annahme der Ware oder Leistung bereit, gerät der Besteller in Annahmeverzug mit der Folge, dass die Gefahr auf ihn übergeht. Ferner hat er die Mehrkosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass eine erneute Anlieferung erfolgen musste.

9. Schadensersatz/Haftung:

9.1 Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass unsere Waren, frische Erzeugnisse sind.

9.2 Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen der Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten besteht.

9.3 Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine Begrenzung nicht aus einem anderen Grund wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns bzw. wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ausgeschlossen ist.

9.4 Der Besteller hat für den Fall, dass er von seinem Abnehmer oder dessen Abnehmer berechtigt auf Nacherfüllung in Anspruch genommen wird, dem Lieferanten binnen angemessener Frist die Möglichkeit zu geben, die Nacherfüllung selbst vorzunehmen, bevor er sich anderweitig „Ersatz“ verschafft. Der Besteller hat diese Verpflichtung entsprechend seinem Abnehmer aufzuerlegen. Verletzt der Besteller diese Verpflichtungen, so behält sich der Lieferant vor, den Aufwendungsersatz auf den Betrag zu kürzen, der ihm bei eigener Nacherfüllung entstanden wäre. § 444 BGB bleibt unberührt.

9.5 Aufwendungsersatz für Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung des Bestellers gegenüber seinem Kunden sind ferner ausgeschlossen, wenn der Besteller von seinem Recht, diese Art der Nacherfüllung bzw. beide Arten der Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten zu verweigern, entgegen seiner Schadensminderungspflicht keinen Gebrauch gemacht hat und/oder den Aufwendungsersatz nicht auf einen angemessenen Betrag beschränkt hat.

9.6 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als der vom Besteller angegebenen Empfängeranschrift verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Dies gilt entsprechend für die Rückgriffshaftung.

9.7 Für die Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche im Zusammenhang mit der Mangelhaftigkeit der Ware oder Leistung gelten die für diese Ansprüche verbindlichen Verjährungsfristen. Für Schadenersatzansprüche aufgrund einer Haftung nach dem Produkthaftungs-gesetz, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, sowie wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Datenschutz, Bestechungsprävention:

10.1 Die personenbezogenen Daten des Bestellers verarbeiten wir unter Beachtung der Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.(https://alteschule-landwirtschaft.de/datenschutz).

10.2 Der Besteller hält sich an nationale Gesetze zur Bestechungsprävention sowie an alle anderen Gesetze, die sich aus der Ratifizierung des OECD-Übereinkommens zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr ergeben.

11. Beistellware:

11.1 Alle vom Besteller oder dem Endkunden beigestellten Materialien, Produkte, etc. (Beistellware) sind kostenfrei und spätestens 20 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin des Lieferanten an den Lieferanten zu liefern. Der Lieferant prüft die Beistellware nur auf Quantität sowie Transportschäden. Eine qualitative Prüfung der Beistellware findet nicht statt.

11.2 Für Mängel, Schäden, welche auf die Beistellware zurückzuführen sind, übernimmt der Lieferant keine Sachmängelhaftung. Wird der Lieferant auf Grund von Schäden, Mängel, die auf die Beistellware zurückzuführen sind, in Anspruch genommen, wir der Besteller den Lieferanten von diesen Forderungen freistellen.

12. Unterlagen, Gerichtsstand, Anwendbares Recht:

12.1 Für die Rechtsbeziehung im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).

12.2 Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferanten.

12.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für alle Leistungen und Gegenleistungen von uns und des Lieferanten, einschließlich von Zahlungen, der Hauptsitz der Lieferantin.

13. Sonstige Mitwirkung des Bestellers, Beistellware

13.1 Sofern der Besteller besondere Markierung der Verpackungseinheiten wünscht z. B. mit den Abmessungen, Empfänger der Ware etc. einschließlich weiterer Sprachen, sind die erforderlichen Markierungsetiketten von dem Besteller zur Verfügung zu stellen.

13.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Besteller für die am Handelsort notwendigen Nachweise und Zertifikate, Einfuhr- bzw. Exporterlaubnisse verantwortlich. Soweit die beschriebenen Dokumente von dem Lieferanten zu beschaffen sind, wird der Besteller diesen rechtzeitig darauf hinweisen.

14. Zusätzliche Vertragsbedingungen bei Bestellungen über unsere Aktionsplattformen (E-Commerce)

14.1 Das Angebot der Alten Schule Landwirtschaft auf Aktionsplattformen oder auf unserer Webseite  www.Alteschule-landwirtschaft.de richtet sich an Private Konsumenten und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Das sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Vertrages mit der Alten Schule Landwirtschaft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Das Angebot der Alten Schule Landwirtschaft richtet sich auch an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, hier im Sinne von § 13 BGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

14.2 Die Darstellung der Produkte auf den Aktionsseiten der Webseite des Lieferanten stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Vertrages durch den Besteller.

14.3 Durch Klick auf den Button „Bestellung senden“ bzw. „jetzt kaufen„ gibt der Besteller ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem Lieferanten ab.

14.4 Nach Absenden der Bestellung erhält der Besteller, innerhalb von 48 Stunden eine  Bestellbestätigung, die den Eingang seiner Bestellung bestätigt und die bestellten Waren auflistet. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes des Bestellers durch den Lieferanten dar. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung des Lieferanten zustande. Der Lieferant wird die Annahme der Bestellung durch eine separate Auftragsbestätigung, die dem Besteller binnen 5 Werktagen ab Zugang der Bestellung beim Lieferanten per EMail übersendet wird, erklären. Erhält der Besteller binnen dieses Zeitraums keine Auftragsbestätigung des Lieferanten, hat dieser die Bestellung nicht angenommen und es kommt kein Vertrag zustande.

14.5 Der Vertragstext wird vom Lieferanten gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs vom Besteller abgerufen werden, indem er dem Lieferanten eine E-Mail mit einer entsprechen Aufforderung übersendet. Anschließend erhält der Besteller eine E-Mail mit dem Vertragstext.

Stand Januar 2020